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Eine Erfolgsgeschichte starker Partner - Caparol & Hartmann
Die Tiefgarage im RWE-Tower Dortmund
© Caparol 2007 - Achim Zielke
Highliner mit Tiefgang Die 22 Stockwerke hohe Hauptverwaltung des Energieriesen RWE beherbergt eine dreigeschossige Tiefgarage mit insgesamt 12.000 Quadratmetern Parkfläche.
Top auf jedem Parkdeck
Extrem robust und dauerhaft sollte sie sein – die Beschichtung der Parkdecks unter dem nagelneuen RWE-Tower in Dortmund.
Um sämtliche Stellplätze nebst Zu- und Ausfahrten „für kleine Ewigkeiten“ abzuhärten, wurde ihre Oberfläche mit einer speziellen Hartkornschicht versehen: „Disboxid 467 Hartkornschicht“ heißt die Beschichtung von Caparol. Der besondere Vorteil: Zeitersparnis durch Logistik. Denn das Produkt für innenliegende Bodenflächen in Tiefgaragen und Parkhäusern ist ab Werk vorgefertigt.
Schauplatz des Geschehens: der Platz von Amiens in Dortmund, unweit des Hauptbahnhofs gelegen. Dort verleiht ein imposanter Wolkenkratzer der City-Skyline neuen Glanz. Keine Frage, der Gigant aus Glas und Granit hat eine Strahlkraft, die weit über die Grenzen der Reviermetropole hinaus von sich reden macht.
Der Form nach eine Linse mit aufgesetzter Bischofsmütze, vom Sockel bis zur Spitze stolze 100 Meter hoch, ist das höchste Haus von Dortmund fürwahr ein überragendes Gebäude.
Sightseeing unterirdisch
Weit weniger spektakulär als der imposante Überbau, aber unverzichtbar, fußt der 22geschossige Büroturm auf einer öffentlichen Tiefgarage namens „Freistuhl“.
Keine Frage, daß dessen Boden härtesten Belastungsproben standzuhalten hat. Dafür ist er durch eine Spezialbeschichtung inklusive Hartkornzuschlag exzellent geschützt.
Dem Bauherrn kam es vor allem darauf an, daß die Parkdeckbeschichtung sehr robust ausfällt und möglichst lange hält. Das heißt, daß das in Frage kommende Material von entsprechender Qualität sein mußte, ohne den Preisrahmen zu sprengen“, erinnert sich Simone Saul vom federführenden Architekturbüro Gerber.
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Basis für ein prestigeträchtiges Objekt
Problemlos und zügig zu verarbeiten, widerstandsfähig gegen die tagtägliche mechanische Beanspruchung durch schleifende Bewegungen wie abrollende Autoreifen aller Breiten und Profile, lange haltbar sowie unterm Strich in jeder Hinsicht seinen Preis wert – die Anforderungen an Bodenbeschichtungssysteme für überdachte Parkhäuser und Tiefgaragen sind komplex. So auch in Dortmund: „Gefordert wurde eine OS 8-ähnliche Beschichtung. Das bedeutet, daß die Böden der Tiefgaragendecks unterhalb des Towers ohne Rißüberbrückung zu versiegeln waren“, erläutert Walter Hartmann , die für die Bauausführung keine Überraschungen erwarten lässt.
Wie eine frisch verputzte Wand
„Rund 4000 Quadratmeter Bestandsfläche auf Gußasphalt im alten Parkhaustrakt am Freistuhl mußten zunächst gefräst und neu beschichtet werden. Hinzu kamen weitere 8000 Quadratmeter Parkfläche mit neu aufgebrachtem Estrich, der nach dem Aushärten kugelgestrahlt und dann erstmals komplett beschichtet wurde“.
„Der besondere Reiz dieses Auftrags lag darin, daß sowohl der alte als auch der neue Parkhausboden nach erfolgter Beschichtung wie aus einem Guß erscheinen sollten – genauso ansehnlich wie ein einheitlicher Putz an der Wand“, sagte Geschäftsführer Walter Hartmann, der die Beschichtungsarbeiten für die ausführende Beton- und Bodenschutztechnik GmbH & Co. KG verantwortlich leitete. Immerhin 12.000 Quadratmeter Bodenfläche galt es im Parkhaus Freistuhl zu versiegeln. Gerade einmal sechs der gut und gerne 120 Mitarbeiter des auf Bautenschutz spezialisierten Verarbeiterbetriebs von Walter Hartmann waren dafür abzustellen.
Einen wesentlichen Grund für den raschen, Arbeitszeit und Kräfte sparenden Personaleinsatz sieht Vertriebsleiter Ralf Theil in den verarbeiterfreundlichen Eigenschaften des Bodenbeschichtungssystems von Caparol: „Die Herstellung der rutschhemmenden, hochverschleißfesten Deckbeschichtung erfolgt in einem Arbeitsgang ohne zusätzliche Abstreuung. Somit ist auch kein zusätzlicher Logistikaufwand nötig für die Beschaffung von mehreren Tonnen Quarzsand, die zur Absandung in der Regel händisch eingeworfen und am Folgetag abgekehrt werden müßten.“
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