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ist zugelassener Fachbetrieb für die Ausführung von Gewässerschutzsystemen nach dem § WHG 19 Wasserhaushaltsgesetz (gültiger Überwachungsvertrag mit dem TÜV Nord)
Im öffentlichen und privaten Bereich ist ein bewusster Umgang mit ökologischen Ressourcen oberstes Gebot. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definiert im sogenannten Besorgnisgrundsatz, dass beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen alle Vorkehrungen getroffen müssen, um eine Gewässerverunreinigung nach menschlichem Ermessen praktisch auszuschließen.
D.h. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist jedermann verpflichtet, die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung oder sonstige nachteilige Veränderung des Wassers zu verhüten und eine sparsame Verwendung zu erzielen
Hieraus ergibt sich für Industriebetriebe und Kommunen u.a. die Verpflichtung durch wirksame Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass wassergefährdende Stoffe nicht über den Boden in das Grundwasser gelangen.
unterstützt Betriebe und Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgaben mit einer Vielzahl von Dienstleistungsangeboten.
- Fachliche Beratung, Begutachtung und Ausführung von Gewässerschutzbeschichtungen.
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 bietet für die unterschiedlichen gesetzlichen Normen und Einsatzbereiche spezielle Beschichtungen z.B. ableitfähige Bodenbeschichtungen nach WHG 19.
Haben Sie Fragen zum Thema Beschichtungen gemäß §19 WHG oder einem anderen Thema unseres Leistungsspektrums? Wir geben gern genaue Auskunft und freuen uns auf Ihren Anruf oder nutzen Sie unverbindlich unser Kontaktformular.
...der Spezialist für Schutz , Beschichtung und Abdichtung von Bauwerken in der Sanierung und am Neubau.

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