Hartmann Bautenschutz - Der Spezialist für Schutz , Beschichtung und Abdichtung von Bauwerken in der Sanierung und am Neubau

beschichtungen gem. §19 whg

Hartmann Bautenschutz
Overhoffstraße 29 - D-44379 Dortmund
+49 (0) 231 - 96 13 83 -0
Kontakt: info@hartmann-bautenschutz.de

Anfahrtbeschreibung [+]

Aus Richtung Frankfurt via A45
Nehmen Sie die Auffahrt zur B1 nach Essen / Bochum / Do-Kley - anschließend die Auffahrt zur B1 nach Essen / Bochum nehmen - weiter auf der A40 - die A40 an der Ausfahrt in Dortmund-Kley / Dortmund-Lütgendortmund verlassen - Die Auffahrt zur Borussiastraße nehmen - In Borussiastraße links abbiegen - In Steinhammerstraße rechts abbiegen (Achtung : die Zufahrt für Pkw und Lkw ist nur über die Steinhammerstraße möglich)

Aus Richtung Oberhausen / Bochum via A40
Die Ausfahrt in Richtung Dortmund-Kley / Dortmund-Lütgendortmund / Dortmund-Oespel nehmen - rechts in Borussiastraße abbiegen - rechts in Steinhammerstraße abbiegen (Achtung : die Zufahrt für Pkw und Lkw ist nur über die Steinhammerstraße möglich)

Schutz und Instandsetzung von Parkhäusern
Kundenorientierte Systemlösungen

Bodenbeschichtungssysteme
Beständige und hochbelastbare Böden

Betoninstandsetzung
Für ein langes Leben Ihrer Gebäude

Dekorative Böden
Beton muss nicht immer grau sein

Stahlspundwandsysteme
exclusiver Hersteller für die Stahlspundwand-Schlossdichtung System Hoesch DBP 4427561 - EP 0695832

Sanierung von Balkonen und Loggien
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Beschichtung gemäß WHG §19
Sicherheit für unser Trinkwasser

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Dauerhaft schützen - Kosten sparen

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Strahl- und Beschichtungswerk
Optimale Bearbeitungsbedingungen garantieren höchste Qualität

Bautenschutz
Für ein langes Leben Ihrer Gebäude

Hartmann ist zugelassener Fachbetrieb für die Ausführung von Gewässerschutzsystemen nach dem § WHG 19 Wasserhaushaltsgesetz (gültiger Überwachungsvertrag mit dem TÜV Nord)

Im öffentlichen und privaten Bereich ist ein bewusster Umgang mit ökologischen Ressourcen oberstes Gebot. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definiert im sogenannten Besorgnisgrundsatz, dass beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen alle Vorkehrungen getroffen müssen, um eine Gewässerverunreinigung nach menschlichem Ermessen praktisch auszuschließen.

D.h. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist jedermann verpflichtet, die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung oder sonstige nachteilige Beschichtungen gem. §19 WHGVeränderung des Wassers zu verhüten und eine sparsame Verwendung zu erzielen

Hieraus ergibt sich für Industriebetriebe und Kommunen u.a. die Verpflichtung durch wirksame Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass wassergefährdende Stoffe nicht über den Boden in das Grundwasser gelangen.

Hartmann Bautenschutz - Der Spezialist für Schutz , Beschichtung und Abdichtung von Bauwerken in der Sanierung und am Neubauunterstützt Betriebe und Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgaben mit einer Vielzahl von Dienstleistungsangeboten.

  • Fachliche Beratung, Begutachtung und Ausführung von Gewässerschutzbeschichtungen.

Beschichtungen gem. §19 WHGHartmann Bautenschutz - Der Spezialist für Schutz , Beschichtung und Abdichtung von Bauwerken in der Sanierung und am Neubaubietet für die unterschiedlichen gesetzlichen Normen und Einsatzbereiche spezielle Beschichtungen z.B. ableitfähige Bodenbeschichtungen nach WHG 19.

Haben Sie Fragen zum Thema Beschichtungen gemäß §19 WHG oder einem anderen Thema unseres Leistungsspektrums? Wir geben gern genaue Auskunft und freuen uns auf Ihren Anruf oder nutzen Sie unverbindlich unser Kontaktformular.

...der Spezialist für Schutz , Beschichtung und Abdichtung von Bauwerken in der Sanierung und am Neubau.

Hartmann Bautenschutz - Der Spezialist für Schutz , Beschichtung und Abdichtung von Bauwerken in der Sanierung und am Neubau

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